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Staatsanwaltschaft beim Landgericht Görlitz (Bestand)
Ausführliche Einleitung: Mit der Bildung des Landgerichts Görlitz am 1. Oktober 1879 nahm auch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Görlitz ihre Tätigkeit auf. Sie übernahm die Aufgaben der Staatsanwaltschaften der seit 1846 bestehenden preußischen Staatsanwaltschaften. Aufgabe der Staatsanwaltschaft als staatliche Untersuchungsbehörde und Anklagebehörde war die Beaufsichtigung der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen und der Leitung von Ermittlungsverfahren und Untersuchungsverfahren. Sie war in ihren Handlungen unabhängig von den Gerichten. Der Staatsanwalt vertrat bei Gericht die staatliche Anklage. Mit der Auflösung des Landgerichts Görlitz 1951 wurde auch die Staatsanwaltschaft Görlitz aufgelöst. Ihre Aufgaben übernahm bis zur Verwaltungsreform und der Einrichtung der Bezirksanwaltschaften in Dresden und Cottbus 1952 die Staatsanwaltschaft Bautzen.