In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Ritter Philipp v. Kronberg und sein Sohn Ulrich bekunden, dass sie für Graf Philipp v. Katzenelnbogen gegenüber Hans v. Wallenstein eine Bürgschaf...
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1447 März 31
Ausfertigung Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Schubl. 72,5 (X), moderbeschädigt Alle vier Siegel ab.; Ziegenhainer Repertorium V fol. 160v.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff den friitag nach dem sontage Judica 1447
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Philipp v. Kronberg und sein Sohn Ulrich bekunden, dass sie für Graf Philipp v. Katzenelnbogen gegenüber Hans v. Wallenstein eine Bürgschaft wegen einer Schuld von 3.500 Gulden, von der eine jährliche Gülte von 175 Gulden zu zahlen ist, übernommen haben. Graf Philipp hatte versprochen, sie aus dieser Bürgschaft binnen Jahresfrist zu lösen, hat sie aber nunmehr eindringlich ersucht, diese Bürgschaft noch ein weiteres Jahr zu übernehmen, was sie ihm zuliebe tun. Sollte er sie auch nach Ablauf dieses zweiten Jahres nicht aus dieser Bürgschaft lösen, sind sie berechtigt, auf Kosten des Grafen zwei Knechte mit zwei Pferden so lange in ein Einlager nach Darmstadt in eine öffentliche Herberge zu schicken, bis sie von der Bürgschaftsverpflichtung entbunden sind
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel der Aussteller, des Hans v. Kronberg, Philipps Sohn und Ulrichs Bruder, und des Kunz Echter
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 4477