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Worms (Domstift): Der Offizial des Domstifts bekundet, dass sich Johann Myhel, Bürger in Worms, laut einem von Rudolf, Domdekan, Johann Krieg, Dom...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.21 Worms (Domstift)
1454 März 27
Domstift
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel abgef.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1454, Mittwoch nach Sonntag Oculi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (Domstift): Der Offizial des Domstifts bekundet, dass sich Johann Myhel, Bürger in Worms, laut einem von Rudolf, Domdekan, Johann Krieg, Domherr, Jakob Daube gen. Wachenheimer und Johann Beseler 1452 ausgefertigten Rachtungsentscheid über das Haus und die Krame beim Münster neben dem Hof zum Pontheiß vor dem Münster mit dem Dekan und Kapitel des Domstifts einigt. Er verpflichtet sich für das Haus, das er als Erblehen zu haben glaubte, jährlich 10 Pfund Heller an den Dom zu zahlen, sein Sohn Mathis soll im Falle seines Todes wohnen bleiben dürfen, aber 12 Pfund Heller zahlen müssen