Bischof Gerhard von Minden erlaubt auf Bitten von Dechant und Kapitel der Kirche zu Lübbecke, zur Sicherung regelmäßiger Kirchendienste ihre sechs Kanonikate um zwei zu vermehren. Er überträgt mit Zustimmung von Propst, Dechant und Kapitel der Mindener Kirche die beiden der Kirche zu Lübbecke inkorporierten Minorpräbenden an die Kleriker in der Stadt Lübbecke, Arnold, genannt Veghel, und Johannes von Horst, die der Kirche von Lübbecke vier Herforder Mark für Minorpräbenden gegeben haben. Nach Ludolf von Billem, der vorrangig Anrecht auf eine frei werdende Majorpräbende hat, sollen erst Arnold, dann Johannes das erste Anrecht haben. Zuwendungen an die Minorpräbenden sollen zur Häfte an die Majorpräbenden abgegeben werden. Die Minorpräbendaten haben den Subdiakonatsdienst zu versehen, aber keine Stimme im Kapitel bzw. kein Anrecht auf eine Majorpräbende, wenn sie keine höheren Weihe (in sacris ordinibus) haben. Der Dechant soll die Kleriker in ihre Präbenden einweisen. Siegelankündigung des Bischofs und des Kapitels.
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Bischof Gerhard von Minden erlaubt auf Bitten von Dechant und Kapitel der Kirche zu Lübbecke, zur Sicherung regelmäßiger Kirchendienste ihre sechs Kanonikate um zwei zu vermehren. Er überträgt mit Zustimmung von Propst, Dechant und Kapitel der Mindener Kirche die beiden der Kirche zu Lübbecke inkorporierten Minorpräbenden an die Kleriker in der Stadt Lübbecke, Arnold, genannt Veghel, und Johannes von Horst, die der Kirche von Lübbecke vier Herforder Mark für Minorpräbenden gegeben haben. Nach Ludolf von Billem, der vorrangig Anrecht auf eine frei werdende Majorpräbende hat, sollen erst Arnold, dann Johannes das erste Anrecht haben. Zuwendungen an die Minorpräbenden sollen zur Häfte an die Majorpräbenden abgegeben werden. Die Minorpräbendaten haben den Subdiakonatsdienst zu versehen, aber keine Stimme im Kapitel bzw. kein Anrecht auf eine Majorpräbende, wenn sie keine höheren Weihe (in sacris ordinibus) haben. Der Dechant soll die Kleriker in ihre Präbenden einweisen. Siegelankündigung des Bischofs und des Kapitels.
D 352u, 11
D 352u Stift Lübbecke - Urkunden
Stift Lübbecke - Urkunden
1349 [August 10]
Überlieferungskommentar: Ausfertigung, Pergament, stark beschädigt, restauriert. Ursprüngliche Zahl der Siegel: 2, anhängend: Siegel des Bischofs ab, des Mindener Domkapitels (restauriert) erhalten (vgl. Westfälische Siegel).
Bemerkung: Diese Urkunde ist stark beschädigt. Soweit der Text in eckigen Klammern steht, ist er entweder nurmehr ziemlich sicher zu erschließen oder aus einer früheren Abschrift von Dr. Maria Spahn übernommen, als sie offensichtlich an manchen Stellen noch mehr lesen beziehungsweise als recht sicher erschließen konnte.
Bemerkung: Diese Urkunde ist stark beschädigt. Soweit der Text in eckigen Klammern steht, ist er entweder nurmehr ziemlich sicher zu erschließen oder aus einer früheren Abschrift von Dr. Maria Spahn übernommen, als sie offensichtlich an manchen Stellen noch mehr lesen beziehungsweise als recht sicher erschließen konnte.
Urkunde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:14 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. (Tektonik)
- 1.4. Preußisches Westfalen (D) (Tektonik)
- 1.4.2. Fürstentum Minden (Tektonik)
- 1.4.2.2. Stifte und Klöster (Tektonik)
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