Differenz zwischen Unter- und Oberartelshofen wegen des Gemeindehirten
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E 49/II Nr. 1357
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
04.07.1785
Enthält:
1785 Juli 4: (Konzept und Reinschrift) Protokoll, Artelshofen.
Es erscheinen die hiesigen Untertanen Hans Leonhard Lederer, Hans Westphal und Conrad Dozauer sowie dier Kurbayerisch-Hartensteinische Untertan und Müllermeister Christoph Heymann (= Heumann) und zeigen an:
Schon zweimal war eine Gemeindeversammlung durch die beiden Vierer einberufen worden, um einen Hirten zu bestimmen, aber jedesmal ohne Ergebnis verlaufen, weil die meisten den bisherigen Hirten nicht mehr haben wollen.
Am vorgestrigen Samstag hat der Hirte selbst eine Versammlung einberufen, allerdings unter Ausschluss der Unterartelshofener - den Vierer Jacob Pickel ausgenommen -, vermutlich, weil er schon weiß, dass die meisten Unterartelshofener ihn nicht mehr haben wollen. Es kam zur Bestätigung des Hirten für das kommende Jahr, obwohl nicht einmal der Oberartelshofener Vierer Hans Bauer anwesend war. Nun müssen laut Gemeindeordnung alle Gemeindemitglieder und alle Vierer bei einer solchen Wahl anwesend sein. Überdies hatten die Unterartelshofener ihrem Vierer schon klargemacht, dass sie den bisherigen Hirten nicht mehr behalten wollen.
Daher die Bitte, den Unterartelshofenern die Wahl eines eigenen Hirten zu erlauben. Der bisherige Hirte ist stets grob und wirft mit Steinen nach dem Vieh, wie er überhaupt zu dieser Tätigkeit ganz ungeeignet ist.
1785 Juli 7: Schreiben des U(lrich) N(ikolaus) Volland, Nürnberg, an Verwalter (Johann Konrad) Gröschel, Artelshofen.
Die Gemeindeordnung besagt ausdrücklich, dass die Wahl eines Hirten von der gesamten, d.h.: Ober- und Unterartelshofener Gemeinde vorgenommen werden muss. Gröschel soll daher die Gemeinden zusammenkommen lassen, welche dann Mann für Mann abstimmen sollen. - in 14 Tagen hofft Schreiber, selbst nach Artelshofen zu kommen.
1785 Juli 9: Protokoll, Artelshofen.
Gemäß dem herrschaftlichen Befehl wurde die Abstimmung vorgenommen. Ergebnis: 21 Stimmen für Beibehaltung des Hirten bei 10 Gegenstimmen. Der Hirte wurde daraufhin für ein weiteres Jahr angenommen, während welchem er sich aber nach einer anderen Stelle umschauen sollte.
1785 Juli 4: (Konzept und Reinschrift) Protokoll, Artelshofen.
Es erscheinen die hiesigen Untertanen Hans Leonhard Lederer, Hans Westphal und Conrad Dozauer sowie dier Kurbayerisch-Hartensteinische Untertan und Müllermeister Christoph Heymann (= Heumann) und zeigen an:
Schon zweimal war eine Gemeindeversammlung durch die beiden Vierer einberufen worden, um einen Hirten zu bestimmen, aber jedesmal ohne Ergebnis verlaufen, weil die meisten den bisherigen Hirten nicht mehr haben wollen.
Am vorgestrigen Samstag hat der Hirte selbst eine Versammlung einberufen, allerdings unter Ausschluss der Unterartelshofener - den Vierer Jacob Pickel ausgenommen -, vermutlich, weil er schon weiß, dass die meisten Unterartelshofener ihn nicht mehr haben wollen. Es kam zur Bestätigung des Hirten für das kommende Jahr, obwohl nicht einmal der Oberartelshofener Vierer Hans Bauer anwesend war. Nun müssen laut Gemeindeordnung alle Gemeindemitglieder und alle Vierer bei einer solchen Wahl anwesend sein. Überdies hatten die Unterartelshofener ihrem Vierer schon klargemacht, dass sie den bisherigen Hirten nicht mehr behalten wollen.
Daher die Bitte, den Unterartelshofenern die Wahl eines eigenen Hirten zu erlauben. Der bisherige Hirte ist stets grob und wirft mit Steinen nach dem Vieh, wie er überhaupt zu dieser Tätigkeit ganz ungeeignet ist.
1785 Juli 7: Schreiben des U(lrich) N(ikolaus) Volland, Nürnberg, an Verwalter (Johann Konrad) Gröschel, Artelshofen.
Die Gemeindeordnung besagt ausdrücklich, dass die Wahl eines Hirten von der gesamten, d.h.: Ober- und Unterartelshofener Gemeinde vorgenommen werden muss. Gröschel soll daher die Gemeinden zusammenkommen lassen, welche dann Mann für Mann abstimmen sollen. - in 14 Tagen hofft Schreiber, selbst nach Artelshofen zu kommen.
1785 Juli 9: Protokoll, Artelshofen.
Gemäß dem herrschaftlichen Befehl wurde die Abstimmung vorgenommen. Ergebnis: 21 Stimmen für Beibehaltung des Hirten bei 10 Gegenstimmen. Der Hirte wurde daraufhin für ein weiteres Jahr angenommen, während welchem er sich aber nach einer anderen Stelle umschauen sollte.
Archivale
Indexbegriff Person: Bauer, Hans
Indexbegriff Person: Dotzauer, Konrad
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Heumann, Christof
Indexbegriff Person: Lederer, Hans Leonhard siehe Johann Leonhard
Indexbegriff Person: Lederer, Johann Leonhard
Indexbegriff Person: Pickel, Jakob
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Person: Westphal, Hans
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gemeindeordnung
Indexbegriff Person: Dotzauer, Konrad
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Heumann, Christof
Indexbegriff Person: Lederer, Hans Leonhard siehe Johann Leonhard
Indexbegriff Person: Lederer, Johann Leonhard
Indexbegriff Person: Pickel, Jakob
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Person: Westphal, Hans
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gemeindeordnung
Artelshofen - Oberes Dorf
Artelshofen - Unteres Dorf
Protokoll
Untertan
Müller, Artelshofen
Gemeindeversammlung
Gemeindevierer Artelshofen
Gemeindehirte, Artelshofen Wahl
Beschwerde
Verwalter Artelshofen
Gemeindeordnung Artelshofen
Abstimmung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ