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Wiederholung des Generale vom 29. Januar 1805, dass alle Quacksalbereien und winkelärztlichen Behandlungen verboten sind. In diesem Falle handelt es sich um den berüchtigten Wasenmeister Sommer aus Schlitz, der trotz Verbotes medizinische und chirurgische Behandlungen weiter ausführt

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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