Klaus Färlin zum Kutzenhus (=Kutzenhausen) bei Hagnau bekennt, daß er von Erhard [Fridang], Abt von Weingarten, das Gut zum Kutzenhus (=Kutzenhausen) als Lehen bekommen hat. Er konnte es nicht ordnungsgemäß bewirtschaften und in "redlichem Bau" halten. Damit er dies in Zukunft mit seiner Frau Anna und ihrem Kind kann, gewährt ihm der Abt gnadenhalber ein Darlehen von 6 Scheffel Vesen Ravensburger Maßes, das er bis Martini zurückerstatten muß. Rückvermerk betreffend Bezahlung zu Martini [14]54 durch den Aussteller.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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