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Anweisung über Mittel, welche anzuwenden sind, um die Erhöhung des Ansehens der Landwehr-Offiziere aus bürgerlichem und bäuerlichem Stande zu erreichen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Anweisung über Mittel, welche anzuwenden sind, um die Erhöhung des Ansehens der Landwehr-Offiziere aus bürgerlichem und bäuerlichem Stande zu erreichen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.4 Militärpersonal, militärische Einheiten, Behörden und Kommissionen >> G.4.1 Personal
Darmstadt, 1817 Oktober 22
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