Erhard Rochus von Hallerdorf, wohnhaft in dem Städtlein Oberndorf, und seine Ehefrau Anna von Hallerdorf, geborene Schütz von Eutingertal, beurkunden: Nachdem ihnen ihr Vater und Schwiegervater, der edle und feste Gall Schütz von Eutingertal, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, auf ihre Bitte 500 fl geliehen hatte, versprechen sie ihm oder seinen Erben, dass sie dafür in den nächsten drei bis vier Jahren am 1. September (auf Sanndt Egidien des hailligen apts), acht Tage davor oder danach einen Zins von 25 fl in Rottenburg oder Baisingen entrichten werden. Die Schuld kann aber in den nächsten drei bis vier Jahren auf einmal oder teilweise mit jeweils 210 fl abgelöst werden. Wenn die Aussteller oder ihre Erben die 500 fl in dem genannten Zeitraum nicht zurückzahlen, werden sie Gall Schütz von Eutingertal oder seinen Erben eine ausreichende Zinsverschreibung über 500 fl Hauptgut und 25 fl Zins ausstellen und mit einem entsprechenden Unterpfand versichern. Als Unterpfand setzen sie dafür ihr Haus mit Hof und Gärten in dem Städtlein Oberndorf ein, das einerseits an Paulus Renner und andererseits an Matthias Hafner und an die Allmende stößt, den Pflichtteil von 100 fl bei ihrer Mutter Anna Schütz von Eutingertal, geborene Buben (Bübin), und das gesamte andere liegende und fahrende Hab und Gut. Für 100 fl setzen die Aussteller außerdem ihren Schwager Hans Erhard Herbst zu Esslingen und alle seine Erben als Bürgen ein, der hierzu seine Zustimmung erklärt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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