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Verordnung: Mit der Verordnung vom 1. März 1773 wurden alle Offiziere aufgefordert, den Soldaten keine Einwilligung zum Geldausleihen zu geben
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.4 Militärpersonal, militärische Einheiten, Behörden und Kommissionen >> G.4.1 Personal
Darmstadt, 1776 Dezember 3
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