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Justizvollzugsanstalt Zeithain (Bestand)
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Geschichte: Zum 03.10.1990 änderte die vormalige Justizvollzugseinrichtung Zeithain ihren Namen in Justizvollzugsanstalt Zeithain. Die Zuständigkeit der JVA Zeithain richtet sich nach dem jeweils gültigen Vollstreckungsplan des Freistaates Sachsen. Gegenwärtig (Stand: 21.07.2015) erfolgt hier der Vollzug von Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen männlicher Verurteilter im Umfang von 400 Personen, davon 34 Freigänger. Bis zum Jahr 2007 wurde in Zeithain der Jugendvollzug des Freistaates aufgebaut und vollstreckt. Das Gelände und die Gebäude der JVA Zeithain wurden 1993 durch den Freistaat Sachsen erworben. Bis dahin gehörte dies zum Eigentum des Stahl- und Walzwerkes Riesa. Aufsichtsbehörde für alle Justizvollzugsanstalten im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium der Justiz (siehe Bestand #).
Weitere Angaben siehe 5.3.2.5 Justizvollzugsanstalten