Bildungspolitische Leitlinien der CDU in der Kritik
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931031/109
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> Juni
21. Juni 1993
Der Koalitionspartner SPD und die Opposition warnen vor Rückschritten in der Bildungspolitik aufgrund der neuen Leitlinien der CDU. MAURER: Er ist verwundert über den Vorschlag der CDU, daß nur noch derjenige Schüler auf das Gymnasium überwechseln darf, der einen Notendurchschnitt von 2,0 im vierten Grundschuljahr besitzt. Der Leistungsdruck in der Grundschule wird dadurch noch vergrößert. Dieser Vorschlag ist kinderfeindlich. SCHNAITMANN: Die Vorschläge der CDU sind eine bildungspolitische Katastrophe. Die Grünen sind enttäuscht über die Kultusministerin, daß sie die Erhöhung des Leistungsdrucks an den Grundschulen mitträgt. HERDT: Die Umsetzung der Vorschläge der CDU hätten pädagogisch negative Auswirkungen, so würde z.B. der Druck der Eltern auf die Kinder steigen. MAURER: Mit der SPD lassen sich diese Vorstellungen der CDU nicht durchsetzen.
0:04:25; 0'04
Audio-Visuelle Medien
Bildung: Bildungspolitik
Partei: CDU: Bildungspolitik
Schule: Grundschule
Schule: Gymnasium
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ