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Jacob Begke und Claweß Weyner, beide wohnhaft 'zu den Richensasßen', stellen dem Augustinerkloster zu Escheweige wegen seiner Hufe Landes in der F...
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Urk. 21 Augustinerkloster Eschwege - [ehemals: A II]
Augustinerkloster Eschwege - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1509 Oktober 09
Ausfert. auf Perg., moderig, mit 1 anh. wenig deutlichem, am Rande abgebröckeltem Siegel. Rückw. gleichzeit. Rubrum und die Signatur
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1509 uff den tagk s. Dyonisy des heiligen bischaffes unde mertelers.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Jacob Begke und Claweß Weyner, beide wohnhaft 'zu den Richensasßen', stellen dem Augustinerkloster zu Escheweige wegen seiner Hufe Landes in der Feldmark 'zu deme Langenhayne' und seiner 4 Acker Wiese bei dem Galmansborne einen Revers aus über folgenden Hauptbrief (heubetbriff): I. Bruder Johannes von deme Wolyffhayne, Lesemeister der heiligen Schrift, Prior, Bruder Heynricus von Imenhusen, Subprior, Bruder Heynricus von Homberg, 'custer', Bruder Adam von Drypfart, 'schepfener', und der ganze Konvent des Augustinerklosters zu Escheweige übertragen an Jacob Begke und Clauweß Weyner, dessen Schwager, beide zu Richensassen, und an ihre Erben 'in meigerswise' ihre freie Hufe Landes oder ungefähr 24 Acker Landes in der Feldmark 'zu deme Langenhayne' zwischen Junker Heynrich von Boyneborgk gen. von Honsteyn und Lorenttz Stuckes 'von den Richensassen' gegen einen jährlich auf Michaelis ins Kloster zu liefernden Zins von 18 Metzen guten reinen Korns und 21 Metzen Hafer Eschw. Gemäß, außer dem, was dem Pfarrer 'zu deme Hayne' davon gebührt. Die Meier sollen das Land nicht wüst (zu trischer) werden und (mit buschen unde hecken) bewachsen lassen, sondern mit Pflug und Egge (eiden) in gutem Zustand (gebuwelichen wesen) halten und alljährlich 4 Acker mit Mist oder durch Pfirchen (schayffleger) genügend düngen, auch nichts davon verkaufen, verpfänden und belasten, auch nicht anders teilen oder zerreißen (vorrisschen) als in zwei Teile, in die das Land jetzt geteilt ist. Die nunmehrigen Inhaber des Landes sollen sich auch bemühen, das Land bei seiner alten herkömmlichen Freiheit zu erhalten, niemand davon zu 'gebode' stehen, noch geben, dienen, 'triben adder traghen' ohne Befehl des Konvents. Dagegen gestattet ihnen das Kloster, den erzielten Mehrwert (ere besserunghe) mit seinem Wissen und Willen 'glaubhafftigen, fromen, warhafftighen' Leuten zu verkaufen, wenn sie selbst das Land nicht mehr haben wollen. II. Denselben überträgt das Kloster auch seine freie Wiese, ungefähr 4 Acker, gelegen in der Feldmark 'zu den Richensassen' unter dem Galmansbornne und unter einem Acker Wiese, den Schinderhenne zu Richensassen wohnhaft vom Kloster inne hat, und unter Hans Pectz, ebenfalls daselbst wohnhaft. Davon sollen sie dem Konvent jährlich auf Michaelis 1 Goldgl., 9 hessische Böhmsche und 2 Gänse ins Kloster liefern, auch die Wiese in gutem Zustand (gebue unde besserunge) halten, sie nicht verkaufen, versetzen oder beschweren. Das Kloster behält sich auch vor, jedes fünfte Jahr die Wiese in eigene Grasnutzung zu nehmen, der Zins soll dann solange ruhen. Befolgen die Zinsleute alle diese Punkte genau, dann soll der Zins nicht gesteigert werden, tun sie es nicht oder werden sie säumig mit dem Zins, dann wird dieser Brief kraftlos.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Borchhart Gothe, Bürger zu Eschewey, Schinderhenne, Henctze Henckelman, Henckel Quentail und Lorenttz Stucke, alle wohnhaft zu Richensassen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 756.