Papst Urban VI. bestätigt den Mönchen des Klosters St. Emmeram trotz Vorbehalten wegen der Nichtbeachtung der päpstlichen Reservation die von diesen vorgenommene Abtswahl, ernennt den gewählten und von Bischof Johannes von Regensburg geweihten Friedrich von Weidenberg zum Abt von St. Emmeram und fordert die Mönche zum Gehorsam diesem gegenüber auf. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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