Urfehde des Hermann Weydinger zu Vorhein und seines Sohnes Ulrich für Herrn Arnold v. Hirsperg, Komtur des Deutschen Hauses zu Nürnberg, wegen des von ersterem erlittenen Gefängnisses. Sie versprechen u.a., ohne Erlaubnis ihrer Herrschaften - also des Komturs und der Harßdorfferin - nicht von Vorhein wegzuziehen und ebenso das Ihrige nicht zu veräußern. - Siegler: Junker Ulrich Eckmannshofer, Cuntz Amman zu Bortpauwer, Heinrich Hutten, Bürger zu Nürnberg.

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Staatsarchiv Nürnberg