Hans Pulenreuter, Richter von Neunburg, bekundet, dass vor ihm namens seines Herrn, Pfalzgraf Ruprecht des jungen, an gewaltigem lantgericht in Nabburg Oswald Zant, Kämmerer des Klosters St. Emmeram, gegen Alt Zenger von Fronhof und dessen Güter im Gerichtsbezirk klagte, weil dieser Güter des Klosters in [Ober]Auerbach veröden lasse und Holz daraus verkaufe. Wegen Nichterscheinens des Beklagten entscheidet das Gericht, dass das Kloster in nutz und gewir seiner Güter in [Ober]Auerbach zu setzen sei und darin vom Pfalzgraf und dessen Amtleuten geschützt werden soll; Zenger soll den Kläger künftig an seinen Rechten ungeirrt lassen. Darüber erteilt er dem Kläger einen Gerichtsbrief. S: Landgericht Nabburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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