Deutsche Verfassunggebende Reichsversammlung (Bestand)
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BArch DB 51
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Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Heiliges Römisches Reich und Deutscher Bund einschließlich Provisorischer Zentralgewalt (1495-1866)
1848 - 1849
Geschichte des Bestandsbildners: 1848 Wahl zur Nationalversammlung aufgrund eines vom Bundestag verabschiedeten Wahlgesetzes;
1. Sitzung am 18. Mai 1848; Zusammensetzung: 585 Abgeordnete der Staaten des Deutschen Bundes sowie aus Ost- und Westpreußen, Posen und Schleswig;
29. Juni 1848 Wahl Erzherzog Johanns von Österreich zum Reichsverweser;
Dezember 1848 Verabschiedung der Grundrechte;
September 1848 Aufstand in Frankfurt gegen die Nationalversammlung;
Oktober 1848 bis März 1849 Beratung der Verfassung;
April bis Mai 1849 Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV., Abberufung der preußischen und österreichischen Abgeordneten, Auflösung der "Paulskirche", Bildung des Stuttgarter Rumpfparlaments;
18. Juni 1849 letzte Sitzung und "Sprengung" durch Militär.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte:
Die Nationalversammlung hatte keinen Beschluss über eine Archivierung ihres Schriftgutes gefasst. In der zweiten Sitzung am 19. Mai 1848 hatte der Abgeordnete Friedrich Gottfried Leue die Einrichtung eines Archivs angeregt, sein Antrag blieb ohne Echo. Aktuelle Bedeutung erlangte die Frage nach dem Verbleib der Registratur erst im Zusammenhang mit den Überlegungen, die Nationalversammlung nach Stuttgart zu verlegen. In einem Antrag vom 26. Mai 1849 zu dieser Maßnahme forderte der Abgeordnete Hugo Wesendonck den Gesamtvorstand auf, die Übersiedlung des "Archivs" und der Kanzlei zu besorgen.
Der mit der Abwicklung der Geschäfte betraute Schriftführer, der Abgeordnete Friedrich Jucho aus Frankfurt, sandte den größten Teil der Präsidialregistratur nach Stuttgart, die übrigen Akten und Drucksachen der Nationalversammlung blieben in seiner Verwahrung. Nach Auflösung der Versammlung wurden die Unterlagen von Stuttgart zunächst nach Liestal bei Basel gebracht und später in Bern deponiert, wo der ehemalige Präsident Löwe und der ehemalige Schriftführer August Reinstein versuchten, die Aufgabe der Nationalversammlung weiterzuführen. Sie forderten Jucho am 24. November 1849 auf, mit dem Senat der Freien Stadt Frankfurt die Archivierung der Akten zu vereinbaren. Am 14. Februar 1850 schlug Jucho dem Senat vor, die Unterlagen vom Stadtarchiv übernehmen zu lassen. Während dieser Verhandlungen reklamierte die Bundeszentralkommission das Eigentumsrecht an dem Schriftgut mit der Begründung, die Bundesversammlung habe die Einberufung der Nationalversammlung ermöglicht. Erst im Dezember 1851 übergab Jucho das Eigentum der Stadt Frankfurt, behielt aber die Akten; zu ihnen kamen noch wenige Stücke, die ehemalige Abgeordnete - durch Zeitungsinserate veranlasst - Jucho übereigneten. Schließlich beschlagnahmte der Senat die Unterlagen im Auftrag der Bundesversammlung im März 1852 und stellte sie der Bundeskanzleidirektion zur Verfügung.
Die Bundeskanzleidirektion vereinigte sie mit den früher übernommenen Registraturen des Reichsverwesers und der Reichsministerien. Über die Akten, die Löwe in Bern deponiert hatte, liegen seit 1852 keine Nachrichten vor; sie müssen als verschollen gelten. Auf welchem Wege Akten der Reichsregentschaft nach Frankfurt gekommen sind, ist nicht festzustellen.
1867 gelangte das gesamte Schriftgut der Bundeskanzleidirektion auf Beschluss der "Kommission behufs Auseinandersetzung des bisherigen Bundeseigentums" in die Verwahrung der Stadtbibliothek Frankfurt. Die im Jahre 1925 neugegründete Abteilung Frankfurt des Reichsarchivs übernahm mit dem Schriftgut des Deutschen Bundes auch die Akten der Nationalversammlung. 1938 wurde die Überlieferung durch Übernahme von neun Bänden aus dem Nachlass des Abgeordneten Bruno Hildebrand ergänzt. Von 1945 bis 1953 befand sich der Bestand in treuhänderischer Verwahrung des Stadtarchivs Frankfurt am Main. Mit der Errichtung der Abteilung Frankfurt ging er 1953 auf das Bundesarchiv über. 1973 wurde der Bestand durch den Erwerb der Unterlagen angereichert, die aus dem Nachlass des Abgeordneten Johann Friedrich Gottlob Tafel dem Germanischen Nationalmuseum Nürnberg 1875 übereignet worden waren; dabei handelt es sich um über 1100 Petitionen von April bis Juni 1849 und einige Akten des Verfassungsausschusses.
Archivische Bewertung und Bearbeitung:
Die vom Reichsarchiv 1925 übernommenen Unterlagen bestanden aus zwei Teilen. Das eigentliche Schriftgut der Nationalversammlung umfasste 208 Akteneinheiten, von Jucho gebildete Akten über die Bemühungen um die Zusammenführung der verstreuten Unterlagen sowie Abwicklungsakten 29 Einheiten. In dem ersten Teil fehlten die noch von Jucho vernichteten Notizen des Kanzleivorstandes und des Kanzleisekretärs in sieben Faszikeln, die meisten Unterlagen des anderen sind im Stadtarchiv Frankfurt zusammen mit dem Nachlass Jucho 1944 verbrannt.
Für die Erschließung wurden die Unterlagen des Vorparlaments und des Fünfzigerausschusses herausgelöst und vereinigt. Die fünf Bände des Vorparlaments blieben in der ursprünglichen Ordnung, während die 30 Akteneinheiten des Ausschusses aufgelöst wurden. Für die Neuordnung nach dem Sachaktenprinzip wurden den Sitzungsprotokollen die getrennt abgelegten Beilagen hinzugefügt.
Die verbleibenden, meist unhandlichen Faszikel, in welche die Bundeskanzleidirektion das Schriftgut der Nationalversammlung formiert hatte, wurden aufgelöst und soweit möglich zu Sachakten formiert. Die Neuordnung erwies sich vor allem als notwendig für die Verzeichnung der Petitionen, die für jeden Ausschuss in numerischer Reihenfolge abgelegt waren. Sie wurden nach Sachbetreffen getrennt, nach ihrer Herkunft aus den Einzelstaaten des Deutschen Bundes zusammengefasst und den Akten der einzelnen Ausschüsse nach dem Alphabet der Staaten zugeordnet. Ebenso wurde die Form der Klassifikation, die ursprünglich nach Ausschüssen und Geschäftsakten vorgenommen worden war, aufgelöst und durch die vorliegende ersetzt. Die durch die Neuordnung entstandenen 477 Bände sind in zwölf Gruppen gegliedert, denen die überlieferten Akten der Provisorischen Reichsregentschaft in sechs Bänden angeschlossen sind.
Inhaltliche Charakterisierung: Vorparlament 1848, Fünfzigerausschuss 1848
Erschließungszustand: Publikatiosfindbuch (1980), Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch DB 51/...
1. Sitzung am 18. Mai 1848; Zusammensetzung: 585 Abgeordnete der Staaten des Deutschen Bundes sowie aus Ost- und Westpreußen, Posen und Schleswig;
29. Juni 1848 Wahl Erzherzog Johanns von Österreich zum Reichsverweser;
Dezember 1848 Verabschiedung der Grundrechte;
September 1848 Aufstand in Frankfurt gegen die Nationalversammlung;
Oktober 1848 bis März 1849 Beratung der Verfassung;
April bis Mai 1849 Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV., Abberufung der preußischen und österreichischen Abgeordneten, Auflösung der "Paulskirche", Bildung des Stuttgarter Rumpfparlaments;
18. Juni 1849 letzte Sitzung und "Sprengung" durch Militär.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte:
Die Nationalversammlung hatte keinen Beschluss über eine Archivierung ihres Schriftgutes gefasst. In der zweiten Sitzung am 19. Mai 1848 hatte der Abgeordnete Friedrich Gottfried Leue die Einrichtung eines Archivs angeregt, sein Antrag blieb ohne Echo. Aktuelle Bedeutung erlangte die Frage nach dem Verbleib der Registratur erst im Zusammenhang mit den Überlegungen, die Nationalversammlung nach Stuttgart zu verlegen. In einem Antrag vom 26. Mai 1849 zu dieser Maßnahme forderte der Abgeordnete Hugo Wesendonck den Gesamtvorstand auf, die Übersiedlung des "Archivs" und der Kanzlei zu besorgen.
Der mit der Abwicklung der Geschäfte betraute Schriftführer, der Abgeordnete Friedrich Jucho aus Frankfurt, sandte den größten Teil der Präsidialregistratur nach Stuttgart, die übrigen Akten und Drucksachen der Nationalversammlung blieben in seiner Verwahrung. Nach Auflösung der Versammlung wurden die Unterlagen von Stuttgart zunächst nach Liestal bei Basel gebracht und später in Bern deponiert, wo der ehemalige Präsident Löwe und der ehemalige Schriftführer August Reinstein versuchten, die Aufgabe der Nationalversammlung weiterzuführen. Sie forderten Jucho am 24. November 1849 auf, mit dem Senat der Freien Stadt Frankfurt die Archivierung der Akten zu vereinbaren. Am 14. Februar 1850 schlug Jucho dem Senat vor, die Unterlagen vom Stadtarchiv übernehmen zu lassen. Während dieser Verhandlungen reklamierte die Bundeszentralkommission das Eigentumsrecht an dem Schriftgut mit der Begründung, die Bundesversammlung habe die Einberufung der Nationalversammlung ermöglicht. Erst im Dezember 1851 übergab Jucho das Eigentum der Stadt Frankfurt, behielt aber die Akten; zu ihnen kamen noch wenige Stücke, die ehemalige Abgeordnete - durch Zeitungsinserate veranlasst - Jucho übereigneten. Schließlich beschlagnahmte der Senat die Unterlagen im Auftrag der Bundesversammlung im März 1852 und stellte sie der Bundeskanzleidirektion zur Verfügung.
Die Bundeskanzleidirektion vereinigte sie mit den früher übernommenen Registraturen des Reichsverwesers und der Reichsministerien. Über die Akten, die Löwe in Bern deponiert hatte, liegen seit 1852 keine Nachrichten vor; sie müssen als verschollen gelten. Auf welchem Wege Akten der Reichsregentschaft nach Frankfurt gekommen sind, ist nicht festzustellen.
1867 gelangte das gesamte Schriftgut der Bundeskanzleidirektion auf Beschluss der "Kommission behufs Auseinandersetzung des bisherigen Bundeseigentums" in die Verwahrung der Stadtbibliothek Frankfurt. Die im Jahre 1925 neugegründete Abteilung Frankfurt des Reichsarchivs übernahm mit dem Schriftgut des Deutschen Bundes auch die Akten der Nationalversammlung. 1938 wurde die Überlieferung durch Übernahme von neun Bänden aus dem Nachlass des Abgeordneten Bruno Hildebrand ergänzt. Von 1945 bis 1953 befand sich der Bestand in treuhänderischer Verwahrung des Stadtarchivs Frankfurt am Main. Mit der Errichtung der Abteilung Frankfurt ging er 1953 auf das Bundesarchiv über. 1973 wurde der Bestand durch den Erwerb der Unterlagen angereichert, die aus dem Nachlass des Abgeordneten Johann Friedrich Gottlob Tafel dem Germanischen Nationalmuseum Nürnberg 1875 übereignet worden waren; dabei handelt es sich um über 1100 Petitionen von April bis Juni 1849 und einige Akten des Verfassungsausschusses.
Archivische Bewertung und Bearbeitung:
Die vom Reichsarchiv 1925 übernommenen Unterlagen bestanden aus zwei Teilen. Das eigentliche Schriftgut der Nationalversammlung umfasste 208 Akteneinheiten, von Jucho gebildete Akten über die Bemühungen um die Zusammenführung der verstreuten Unterlagen sowie Abwicklungsakten 29 Einheiten. In dem ersten Teil fehlten die noch von Jucho vernichteten Notizen des Kanzleivorstandes und des Kanzleisekretärs in sieben Faszikeln, die meisten Unterlagen des anderen sind im Stadtarchiv Frankfurt zusammen mit dem Nachlass Jucho 1944 verbrannt.
Für die Erschließung wurden die Unterlagen des Vorparlaments und des Fünfzigerausschusses herausgelöst und vereinigt. Die fünf Bände des Vorparlaments blieben in der ursprünglichen Ordnung, während die 30 Akteneinheiten des Ausschusses aufgelöst wurden. Für die Neuordnung nach dem Sachaktenprinzip wurden den Sitzungsprotokollen die getrennt abgelegten Beilagen hinzugefügt.
Die verbleibenden, meist unhandlichen Faszikel, in welche die Bundeskanzleidirektion das Schriftgut der Nationalversammlung formiert hatte, wurden aufgelöst und soweit möglich zu Sachakten formiert. Die Neuordnung erwies sich vor allem als notwendig für die Verzeichnung der Petitionen, die für jeden Ausschuss in numerischer Reihenfolge abgelegt waren. Sie wurden nach Sachbetreffen getrennt, nach ihrer Herkunft aus den Einzelstaaten des Deutschen Bundes zusammengefasst und den Akten der einzelnen Ausschüsse nach dem Alphabet der Staaten zugeordnet. Ebenso wurde die Form der Klassifikation, die ursprünglich nach Ausschüssen und Geschäftsakten vorgenommen worden war, aufgelöst und durch die vorliegende ersetzt. Die durch die Neuordnung entstandenen 477 Bände sind in zwölf Gruppen gegliedert, denen die überlieferten Akten der Provisorischen Reichsregentschaft in sechs Bänden angeschlossen sind.
Inhaltliche Charakterisierung: Vorparlament 1848, Fünfzigerausschuss 1848
Erschließungszustand: Publikatiosfindbuch (1980), Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch DB 51/...
Deutsche Verfassunggebende Reichsversammlung, 1848-1849
483 Aufbewahrungseinheiten
Archivbestand
deutsch
Amtliche Druckschriften: Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der Deutschen konstituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. von Franz Wigard, 9 Bde., Frankfurt am Main 1848-1849
Verhandlungen der deutschen verfassunggebenden Reichsversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. auf Beschluss der Nationalversammlung durch die Redactions-Commission und in deren Auftrag von dem Abgeordneten Professor Dr. K.D. Haßler, 6 Bände in 3 Büchern, Frankfurt am Main 1848-1849
Verhandlungen der deutschen verfassunggebenden Reichsversammlung zu Frankfurt am Main, hrsg. auf Beschluss der Nationalversammlung durch die Redactions-Commission und in deren Auftrag von dem Abgeordneten Professor Dr. K.D. Haßler, 6 Bände in 3 Büchern, Frankfurt am Main 1848-1849
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
24.04.2026, 10:58 AM CEST