Verordnung zur Klarstellung, wann und wo die Guldenweinzollbefreiung angewendet werden soll. Anlass dazu ist die Vorstellung von Henrich Hofmann, Pächter des Fürstlichen Solms-Braunfelsischen Hofes Güll wegen Zurückzahlung des entrichteten Guldenweinzolls und Befreiung davon für die Zukunft