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Verordnung zur Klarstellung, wann und wo die Guldenweinzollbefreiung angewendet werden soll. Anlass dazu ist die Vorstellung von Henrich Hofmann, Pächter des Fürstlichen Solms-Braunfelsischen Hofes Güll wegen Zurückzahlung des entrichteten Guldenweinzolls und Befreiung davon für die Zukunft

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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