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Anweisung: Das Grenzaufsichtspersonal hat sich jedesmal beim Besuch eines Ortes beim zuständigen Bürgermeister anzumelden und beim Verlassen des Ortes wieder abzumelden (zwei Überweisungsschreiben vom 16. und 31. Oktober 1829 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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