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Verordnung: Die im Längenverzeichnis der Staats- und Provinzialstraßen vom Jahre 1846 benannte Chausseegelderhebestätte Lampertheim ist aufgehoben worden (Überweisungsvermerk vom 30. Mai 1848 vorhanden)
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Verordnung: Die im Längenverzeichnis der Staats- und Provinzialstraßen vom Jahre 1846 benannte Chausseegelderhebestätte Lampertheim ist aufgehoben worden (Überweisungsvermerk vom 30. Mai 1848 vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1848 Mai 25
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Lampertheim
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