Friedberg, Burg: Henne v. Praunheim gen. v. 'Clettenberg' antwortet auf die Klagepunkte und Forderungen Philipps v. Rüdigheim des Älteren [vgl. in 92 (I), 1441 März 14]: einige Güter in 'Riddelnheim' [Rödelheim?] auf der anderen Seite des Bachs stünden ihm zu aus dem Besitz seiner Eltern; dies ginge auch aus einem Brief Kaiser Ludwigs [d. B.] hervor, von dem er eine Abschrift besitze. Er habe Philipp aufgefordert, ihm seinen Teil der Güter zukommen zu lassen, was er aber abgelehnt habe. Als Philipp dann Ganerbe in Rödelheim wurde, habe er [Aussteller] Heinrich v. Rödelheim, den Baumeister, aufgefordert, ihm und Philipp vor dem Ganerbengericht einen Tag zu setzen. Auf den Vorwurf, er habe Philipps Burgmannsfreiheit verletzt, antwortet er, er habe sein mütterliches Erbe mit Gericht und Recht gefordert, das Recht anderer damit aber nicht verletzt.