Die Brüder Johann und Hermann von Schnellenberg (Snellen-) zu Schönholthausen (Schonholthusen), Söhne des + Hermann, schließen einen Erbvertrag (voreynunge eynner erffdiellinge). Johann erhält das Burghaus (borchus) zu Schönholthausen mit dem Hof (hove), ein Viertel des Hofes (verdels hoff), der vor dem Burghaus liegt, und die Hälfte von Gobelin (Gobbelen) Amptmans (Gobbell Amptman in Schönholthausen 1536 genannt (Die Schatzungsregister des 16. Jahrhunderts für das Herzogtum Westfalen I, S. 230)) Hof, die alle in Schönholthausen liegen. Ferner eine Erbrente von 50 Schillingen von Hans auf der Bicke (off der bycke), den Hof des Johann zu Deutmecke (Deittmycke)(2 km südöstlich von Scholholthausen), den Hof zu Sange (6 km südwestlich von Schönholthausen), den Hof Schönholt, Floumbers Gut zu Altenhundem (Aldenhundemen)(11 km südöstlich von Schönholthausen) sowie eine Erbrente von 9 Schillingen zu Rönkhausen (Ronchusen)(5 km nordwestlich von Schönholthausen). Desgleichen behält er das Amt Lenne (5 km westlich von Schmallenberg), woraus er aber an Hermann jährlich am 22. Februar (sente Peter ad cathedram) 20 Gulden zahlen soll. Den Gulden zu zehn Schillingen Attendorner (Attendarn) Münze gerechnet. Falls Johann oder Hermann oder ihre Erben das Amt schuldhaft an den Landesherrn des Stiftes von Köln verlieren, hat der unschuldige Teil das Recht, sich aus den Gütern des schuldien Teils Ersatz zu verschaffen. Falls der Landesherr die Pfandschaft des Amtes Lenne ablösen will, haben sich die Brüder gemäß des Reversalsbriefs zu verhalten, und jeder Bruder erhält die Hälfte der Pfandsumme. Hermann erhält als Erbteil den Hof zu Theten (Thetten)(6 km südöstlich von Schönholthausen), die Höfe in der Soester Börde (Sonschen borde) und zwar der Hof zu Beusingsen (Boisynchusen)(5 km südöstlich von Soest), den Hof zu Weslarn (Wesler)(7 km südöstlich von Soest), den Hof zu Mawicke (Mawych)(5 km östlich von Werl) den Hof zu Deutmecke (Deyttmicke) und den Hof zum Gustein (Jüüsten)(Schulte zum Gustein (Die Schatzungsregister des 16. Jahrhunderts für das Herzogtum Westfalen, S. 227)) zu Melbecke (Melmike)(4 km südöstlich von Schönholthausen). Die auf dem Hof zu Weslarn lastende Pfansumme soll Hermann ablösen. Ferner erhält Hermann eine Erbrente von vier Maltern Korn in Müllen (2 km südwestlich von Schönholthausen), den Hof mit der Mühle zu Meggen (Neggen)(8 km südöstlich von Schönholthausen), eine Erbrente von 10 Schillingen in ... (Sterneboel)(...), eine Erbrente von 10 Schillingen aus dem Hof der Hülschotten (Hüülschotten)(6 km westlich von Schönholthausen), den Keller auf dem Kirchhof (kerckhove) zu Schönholthausen, Die Wiese in dem Koltermecker Siepen (Koltermecke)(Bach bei Schönholthausen entspringend nach Norden verlaufend. Schönholthausen. Ein altes Pfarrdorf ..., S. 34, Nr. 17 (Karte der Flurnamen)),eine Wiese in Born (Badenborn)(Schönholthausen. Ein altes Pfarrdorf ..., S. 34, Nr. 15 (Karte der Ortsnamen)). Nicht geteilt und in gemeinsamem Besitz bleiben Jagd, Fischerei, Erbholz, Bucheckern und Mast in der Lenhauser Mark (Lenneuser marke)(2 km nordwestlich von Schönholthausen). Hinsichtlich ihrer eigenhörigen Leute haben sich die Brüder verglichen, worüber zwei eigene Zettel angefertigt wurden, von denen jeder Bruder einen hat. Mit den eigenhörigen Leuten und den Lehen, die vom Erzstift Köln zu Lehen gehen, soll jeweils der älteste der Brüder von Schnellenberg belehnt werden. Der jüngere Bruder, Hermann, soll dem älteren, Johann, die Hälfte der Mutungsgebühr an den Erzbischof von Köln zahlen, so wie Johann die Hälfte der Gebühren Hermanns für den Hof zu Beusingsen zahlen soll, der ein Lehen der Herren von Büren (R. Oberscheld, Die Eelherren von Büren bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, Münster 1963 (Geschichtliche Arbeiten zur Westfälischen Landesforschung, Bd. 6), S. 58) ist. Beide Brüder gewähren ihrer Mutter eine Leibzucht auf Lebenszeit und sorgen nach ihrem Tod für eine angemessene Beerdigung. Da ein Teil der Brüder in Livland (Lyfflant) wie auch ein Teil der Schwestern sich im Kloster befinden, von denen nur ein Teil mit einer Leibzucht ausgestattet ist, verpflichten sich die Vertragschließenden etwaige Forderungen ihrer noch nicht abgefundenen Geschwister zu begleichen. Es wurden zwei Exemplare der Urkunde ausgefertigt. Siegelankündigung: Die Brüder Johann und Hermann von Schnellenberg, sowie deren Vettern der Drost Heinrich Hoberg (Hoberch), Gunterman von Ohl (Oele), Christopher (Christoffel) von Plettenberg (-berch) zu Lenhausen (-husen). (off unser lieven frouwen dagh conceptionis Marie virginis).