Herzog Stefan von Bayern befiehlt seinen Amtleuten, Vitztumen, Pflegern und Richtern, das Kloster St. Emmeram gegen Berthold Sintzenhofer, Bürger von Regensburg, nachdem dieser zweimal zu Tagen vor dem Herzog nicht erschienen sei, in seinen Weingärten in Winzer zu beschützen. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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