Obligation, laut welcher Georg Ludwig Freiherr v. Seinsheim d. J. und sieben weitere Adelige als Bürgen für den verstorbenen Amtmann Hans v. Lichtenstein zum Stein dessen Schuld an den Erbschenken Friedrich Herrn zu Limpurg per 3000 fl nebst den rückständigen Zinsen per 850 fl als Selbstschuldner zur Zahlung übernahmen.

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Staatsarchiv Nürnberg