Vertragsabschluss - Rentenkauf
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GerKer, 227
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 2 Freiwillige Gerichtsbarkeit >> 2.1 Vertragsabschlüsse
1722 Dezember 23
Enthält: Schultheiß Johan Joseph Schreiber sowie die Schöffen des Gerichts der Herrschaft Kerpen Werner Sieger, Johann Matteiß Wolters, Martin Scheben, Joannes Wirtz, Adam Werris, Gerard Jaixen und Adolff Schieffer bezeugen, daß Michael Kraux aus Kerpen und seine Frau Agnes Clemens durch den Vikar der Fraternität des hl. Kreuzes an der Kollegiatkirche St. Andreas in Köln 100 Reichstaler zu 80 Albus kölnisch erhalten haben und dafür eine ablösbare Jahresrente von 4 Reichstalern, Zahltermin an Weihnachten (25. Dezember) und bis 14 Tage danach, in der Stadt Köln zahlen. Bei widrigen Umständen wird kein Zahlungsaufschub gewährt. Erster Zahltermin an den Rektor der Fraternität ist das Jahr 1723. Bei Zahlungsverzug haben die Eheleute 5 % zu zahlen. Als Sicherung stellen sie auf ihrem Eigentum 1 Morgen "auffm Schalcksränth" neben den Erben Michael Broewers und Werner Schlößer; 1 Morgen "ahm Statzen Maar" neben Henrich Kraux und Caspar Hamecher; ½ Morgen "auffm Eselspott" neben Henrich Kraux und Peter Kraux; ½ Morgen "auffm Wißerscheimerweg" neben Werner Schlößer und der Burgländerei; 3 Viertel Morgen "vor der Regengaßen" neben Ludwigh Kraux und der Burgländerei; 3 Viertel am "Vomisstriesch" neben Wilhelm Brewer und Johan Mattheiß Wolters; ½ Morgen "im Fingerfeldt" neben Johan Jaixen und der Witwe des Friderich Scheben; 1 freie Gewalt Holz aus der Kerpener Gemarkung, und zwar die 16. von 17, genannt "Löhrersguth". Alle Güter sind unbelastet außer mit den üblichen Beden, Feldzehnten und Aufgeldern. Schultheiß und Schöffen erachten die genannten Unterpfänder als angemessen. Ohne Sondererlaubnis und Vorwissen des Vikars dürfen die Güter nicht mit Hypotheken belastet werden. Die Rentenverkäufer haben mit vierteljährlicher Kündigungsfrist Wiederkaufsrecht. Unterschrift: J. M. Wolters, Schöffe.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:07 MEZ