Hintergrund des Prozesses ist die Forderung Johann Hamechers nach Zahlung von 2 Rtlr. jährlicher Zollgebühr durch Johann Leuren. Zur Eintreibung dieser Forderung ließ er Güter des Johann Leuren zu Randerath gerichtlich pfänden. Wegen seiner ungerechtfertigten Forderung, da er längst Genugtuung erhalten habe, verklagte ihn der Rentmeister Bernhard Mendich vor der 1. Instanz. Johann Hamecher warf Johann Leuren und seinem Sohn Peter, die sich einer Schafskaufmannschaft angeschlossen hatten, vor, den jül. Zoll zu umgehen. 1602 sammelte Peter Leuren eine Schafherde in der Heide bei dem Hof „Muenckenraedt“ an der Grenze zwischen Gangelt und Millen und trieb sie auf der gemeinen Heerstraße nach Vaesrade im Land Valkenburg (Niederlande) und weiter nach Meersen (Niederlande), Maastricht (Niederlande), Bergen im Hennegau und Welsch Brabant. Hamecher folgte ihm und ließ die Herde zu Vaesrade, Maastricht und Gangelt arrestieren. Die Streitsache wurde auch vor den jül. Beamten zu Millen und der jül.-berg. Landkanzlei und Rechenkammer verhandelt. Das RKG weist mit Urteil vom 21. Jan. 1663 die Appellation ab und die Sache an die 2. Instanz zurück.
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Hintergrund des Prozesses ist die Forderung Johann Hamechers nach Zahlung von 2 Rtlr. jährlicher Zollgebühr durch Johann Leuren. Zur Eintreibung dieser Forderung ließ er Güter des Johann Leuren zu Randerath gerichtlich pfänden. Wegen seiner ungerechtfertigten Forderung, da er längst Genugtuung erhalten habe, verklagte ihn der Rentmeister Bernhard Mendich vor der 1. Instanz. Johann Hamecher warf Johann Leuren und seinem Sohn Peter, die sich einer Schafskaufmannschaft angeschlossen hatten, vor, den jül. Zoll zu umgehen. 1602 sammelte Peter Leuren eine Schafherde in der Heide bei dem Hof „Muenckenraedt“ an der Grenze zwischen Gangelt und Millen und trieb sie auf der gemeinen Heerstraße nach Vaesrade im Land Valkenburg (Niederlande) und weiter nach Meersen (Niederlande), Maastricht (Niederlande), Bergen im Hennegau und Welsch Brabant. Hamecher folgte ihm und ließ die Herde zu Vaesrade, Maastricht und Gangelt arrestieren. Die Streitsache wurde auch vor den jül. Beamten zu Millen und der jül.-berg. Landkanzlei und Rechenkammer verhandelt. Das RKG weist mit Urteil vom 21. Jan. 1663 die Appellation ab und die Sache an die 2. Instanz zurück.
AA 0627, 3397 - L 364/1448
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1619 - 1663 (1602 - 1664)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Leuren (Luiren), Bürgermeister und Schöffe der Stadt Randerath (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg), und Konsorten, seit 1652 sein Sohn Peter Leuren zu Randerath, seit 1655 Erben von Gottfried und Anna Leuren, wohnhaft zu Randerath, mit Namen Johann Esser im Dorf „Lenier“, Petronella Leuren, Elisabeth Byn (Pyn), Witwe des Gottfried Leuren, zu Köln als Haushälterin ihres Sohns Peter Leuren, Kanonikers des Klosters St. Maragrethen, und Jost Grüber zu Randerath als Erbe der Anna Leuren zu Randerath, (Kl.: Bernhard Mendich (Mendig), Rentmeister des Amts Millen, als Intervenient für Johann in gen Baet) Beklagter: Johann Hamecher auf der Heiden zu Mindergangelt bei der Stadt Gangelt (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg), seit 1639 seine Kinder Johann Hamecher der Jüngere, Biel und Meike Hamecher, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Hermann Kran 1620 - Dr. Henrich Eilinck (1627) - Lic. Bernhard Henningh 1652 und 1662 - Subst.: Dr. Nikolas Hoen 1662 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1619 - Lic. Guilelmus Fabritius 1619 - Lic. Dietrich Dulman 1622 - Lic. Johann Walraff 1639 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Stadt- und Hauptgericht (Vogt und Schöffen) zu Gangelt 1604 - 1605 - 2. Jül.-berg. Hofgericht (Kanzler, Räte und Kommissare zu Düsseldorf) 1605 - 1619 - 3. RKG 1619 - 1663 (1602 - 1664) Beweismittel: Bd. II enthält Zeugenverhöre. Beschreibung: 2 Bde., 12,5 cm; Bd. I: 2 cm, 61 Bl., gebunden, Q 1 - 6, 8 - 18, 20, 22 - 24, 6 Beilagen von 1625 - 1664, darunter Prozeßkostenrechnung prod. 6. Juni 1664, es fehlen Q 19* und 20*; Bd. II: 10,5 cm, 634 Bl., gebunden, Q 7 (Priora).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:34 MESZ