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Anweisung an alle Justiz- und Renteibeamten der Provinz Hessen, für die richtige Einbringung und Kontrolle aller bekannt gewordenen Schwängerungs- und frühen Beischlafstrafen ein Buch anzulegen und dieses bei Ablauf des Rechnungsjahres Ende Juni dem Renteibeamten vorzulegen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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