Lezter Wille des S. Hoßner, welcher den Armen der Stadt Gernsbach 15 fl., dem Domstift Speyer wegen etwaiger Dienstversäumnisse 400 fl. vermacht, statt welcher letzteren auch eine einjährige unentgeldliche Dienstzeit seines Sohnes eintreten kann, welcher auch die Mutter treu pflegen oder ihr jährlich 120 fl. zum Unterhalt reichen soll