Kreisgerichtshof/Landgericht Heilbronn: Zivilkammer (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 317
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Justizministerium >> Gerichte im Neckarkreis
1866-1909
Überlieferungsgeschichte
Der Kreisgerichtshof Heilbronn wurde 1869 errichtet.
Vorbemerkung: Nach der ständig in Bewegung befindlichen Umbildungsphase der württembergischen Verwaltungsorganisation in den Jahren 1802 bis 1818 kam auch die Entwicklung des Gerichtswesens durch die Schaffung von vier Kreisgerichtshöfen in Esslingen, Tübingen, Ellwangen und Ulm als mittlere Gerichtsinstanzen für die vier neu gebildeten Kreise vorerst zur Ruhe (Verordnung vom 9. Okt. 1818). Diese Kreisgerichtshöfe umfaßten je einen Kriminal-, Zivil- und Pupillensenat, seit 1822 auch je einen ehegerichtlichen Senat. Nachdem im Zuge der Strafprozeßordnung vom 22. Juni 1843 bei allen Kreisgerichtshöfen Staatsanwälte eingesetzt und 1849 für alle Kreise je zwei Schwurgerichtshöfe eingeführt worden waren, wurde durch die Einrichtung vier neuer Kreisgerichtshöfe im Jahre 1868 ein folgerichtiger Schritt zur Vereinheitlichung getan: Jeder württembergische Kreis verfügte nunmehr über zwei Kreisgerichtshöfe, deren Sprengel mit jeweils zwei Schwurgerichtsbezirken identisch waren. Es ist dies die Geburtsstunde des Kreisgerichtshofes Heilbronn, der nunmehr einen Teil der Aufgaben des bisher in Esslingen, jetzt nach Stuttgart verlegten Kreisgerichtshofes für den Neckarkreis übernahm. Er wurde also in seinem neugeschaffenen Sprengel, dem nördlichen Teile des Neckarkreises, Nachfolgebehörde des Kreisgerichtshofes Esslingen und schließlich 1879 - nach der Eingliederung Württembergs ins Deutsche Reich - Landgericht Heilbronn. Die hier nur überlieferten drei Einzelfälle, von denen der erste genaugenommen gar nicht vor dem Kreisgerichtshof Heilbronn verhandelt, sondern über das Obertribunal Stuttgart entschieden wurde, dürften innerbehördlicher Kassation oder (in diesem Falle) der Vernichtung im Kriege nur deshalb entgangen sein, weil vermutlich die Akten des ersten Falles an das Oberamtsgericht Weinsberg weiterliefen, die der beiden anderen Fälle an zentrale Hof- und Militärbehörden, von denen sie dann mit anderen Abgaben in die Obhut der Archivverwaltung gelangten. In größerem Umfange haben sich von den Aktenbeständen des Kreisgerichtshofes/Landgerichts Heilbronn nur Akten der Exemte erhalten, und dies auch nur, weil ein großer Teil derselben an die Oberamtsgerichte (vor allem Vaihingen/Enz und Marbach) zurücklief. Die Neubearbeitung der im Jahre 1949 von Lenth provisorisch verzeichneten Akten erfolgte durch Dr. Gerhard Taddey, während der Unterzeichnete die Endredaktion besorgte. Die EDV-gestützte Reinschrift fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Bestand umfaßt 3 Büschel (= 0,1 lfd. m). Ludwigsburg, im April 1997 (Norbert Stein)
Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Bd. 1, Stuttgart, §§ 166ff.
Der Kreisgerichtshof Heilbronn wurde 1869 errichtet.
Vorbemerkung: Nach der ständig in Bewegung befindlichen Umbildungsphase der württembergischen Verwaltungsorganisation in den Jahren 1802 bis 1818 kam auch die Entwicklung des Gerichtswesens durch die Schaffung von vier Kreisgerichtshöfen in Esslingen, Tübingen, Ellwangen und Ulm als mittlere Gerichtsinstanzen für die vier neu gebildeten Kreise vorerst zur Ruhe (Verordnung vom 9. Okt. 1818). Diese Kreisgerichtshöfe umfaßten je einen Kriminal-, Zivil- und Pupillensenat, seit 1822 auch je einen ehegerichtlichen Senat. Nachdem im Zuge der Strafprozeßordnung vom 22. Juni 1843 bei allen Kreisgerichtshöfen Staatsanwälte eingesetzt und 1849 für alle Kreise je zwei Schwurgerichtshöfe eingeführt worden waren, wurde durch die Einrichtung vier neuer Kreisgerichtshöfe im Jahre 1868 ein folgerichtiger Schritt zur Vereinheitlichung getan: Jeder württembergische Kreis verfügte nunmehr über zwei Kreisgerichtshöfe, deren Sprengel mit jeweils zwei Schwurgerichtsbezirken identisch waren. Es ist dies die Geburtsstunde des Kreisgerichtshofes Heilbronn, der nunmehr einen Teil der Aufgaben des bisher in Esslingen, jetzt nach Stuttgart verlegten Kreisgerichtshofes für den Neckarkreis übernahm. Er wurde also in seinem neugeschaffenen Sprengel, dem nördlichen Teile des Neckarkreises, Nachfolgebehörde des Kreisgerichtshofes Esslingen und schließlich 1879 - nach der Eingliederung Württembergs ins Deutsche Reich - Landgericht Heilbronn. Die hier nur überlieferten drei Einzelfälle, von denen der erste genaugenommen gar nicht vor dem Kreisgerichtshof Heilbronn verhandelt, sondern über das Obertribunal Stuttgart entschieden wurde, dürften innerbehördlicher Kassation oder (in diesem Falle) der Vernichtung im Kriege nur deshalb entgangen sein, weil vermutlich die Akten des ersten Falles an das Oberamtsgericht Weinsberg weiterliefen, die der beiden anderen Fälle an zentrale Hof- und Militärbehörden, von denen sie dann mit anderen Abgaben in die Obhut der Archivverwaltung gelangten. In größerem Umfange haben sich von den Aktenbeständen des Kreisgerichtshofes/Landgerichts Heilbronn nur Akten der Exemte erhalten, und dies auch nur, weil ein großer Teil derselben an die Oberamtsgerichte (vor allem Vaihingen/Enz und Marbach) zurücklief. Die Neubearbeitung der im Jahre 1949 von Lenth provisorisch verzeichneten Akten erfolgte durch Dr. Gerhard Taddey, während der Unterzeichnete die Endredaktion besorgte. Die EDV-gestützte Reinschrift fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Bestand umfaßt 3 Büschel (= 0,1 lfd. m). Ludwigsburg, im April 1997 (Norbert Stein)
Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Bd. 1, Stuttgart, §§ 166ff.
3 Büschel (0,1 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET
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