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Erhebung des Chausseegeldes, insbesondere die Befreiung der Lokalbeamten von dessen Entrichtung in ihren Dienstbezirken. Das Gesetz zur Erhebung des Chausseegeldes vom 6. März 1824 ist beigefügt
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Erhebung des Chausseegeldes, insbesondere die Befreiung der Lokalbeamten von dessen Entrichtung in ihren Dienstbezirken. Das Gesetz zur Erhebung des Chausseegeldes vom 6. März 1824 ist beigefügt
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1848 Oktober 5
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 172-176
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