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Wenn in der Sentenz à qua eine vorhergehende Erkenntnis lediglich bestätigt wird, ist auch diese letztere bei der Appellationseinführung einzureichen. In dem Berufungslibell sollen sich die Advokaten anstatt der Geschichtserzählung nicht bloß auf vorhergehende Akten beziehen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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