Kläger: Christian Strentz (Trenz), früher Soldat in Hamburg, dann in Glückstadt, schließlich in Speyer.- Beklagter: Lt. Wolfgang Meurer, Ratsherr, Dr. Nicolaus Meurer, Syndicus der Stadt Hamburg, sowie als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Citationis...cum compulsorialibus, nunc (1655) extensionis citationis (Führung des Prozesses durch den Kläger im Armenrecht); Zuständigkeit des Reichskammergerichts und der Gerichte in Schleswig-Holstein, Verschickung der Akten an eine Juristen-Fakultät, Nichtigkeit eines Urteils, Beauftragung des Erzbischofs von Bremen mit einer Kommission zur Zeugenbefragung und Ablehnung einzelner Kommissionsmitglieder in einem Streit um Schadensersatzforderungen des Klägers, der dem Beklagten Kuppelei und die Verheimlichung der Geburt zweier Kinder durch seine Dienstmagd, die spätere Frau des Klägers, vorgeworfen hatte, deshalb wegen Beleidigung in Pinneberg verhaftet und angeblich mißhandelt worden war, der auf dem Winserbaum inhaftiert wurde und der sich dann angeblich unter dem Druck der Folter verpflichtete, "ewiges Stillschweigen" zu bewahren, die Stadt zu verlassen und nach Danzig zu ziehen.
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Kläger: Christian Strentz (Trenz), früher Soldat in Hamburg, dann in Glückstadt, schließlich in Speyer.- Beklagter: Lt. Wolfgang Meurer, Ratsherr, Dr. Nicolaus Meurer, Syndicus der Stadt Hamburg, sowie als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Citationis...cum compulsorialibus, nunc (1655) extensionis citationis (Führung des Prozesses durch den Kläger im Armenrecht); Zuständigkeit des Reichskammergerichts und der Gerichte in Schleswig-Holstein, Verschickung der Akten an eine Juristen-Fakultät, Nichtigkeit eines Urteils, Beauftragung des Erzbischofs von Bremen mit einer Kommission zur Zeugenbefragung und Ablehnung einzelner Kommissionsmitglieder in einem Streit um Schadensersatzforderungen des Klägers, der dem Beklagten Kuppelei und die Verheimlichung der Geburt zweier Kinder durch seine Dienstmagd, die spätere Frau des Klägers, vorgeworfen hatte, deshalb wegen Beleidigung in Pinneberg verhaftet und angeblich mißhandelt worden war, der auf dem Winserbaum inhaftiert wurde und der sich dann angeblich unter dem Druck der Folter verpflichtete, "ewiges Stillschweigen" zu bewahren, die Stadt zu verlassen und nach Danzig zu ziehen.
211-2_S 89 Teil 2
S 5720
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1636-1661
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Jacob Friedrich Kühorn. Beklagter und Nebenbeklagter: Dr. Johann Georg von Gülich (senior) und Lt. Johann Hansen (1656).- Instanzen: 1. Reichskammergericht 1653-1661.- Darin: Kaiserlicher "Paßbrief" von 1636 für eine Bildungs- und Studienreise des Nicolaus Meurer, David Penshorn, Wilhelm Amsinck und Wilhelm de Hertoghe nach Italien; Zeugnis von 1638 des Enno Wilhelm Freiherr von Kniphausen, Obrist der Stadt Hamburg, für den Kläger; Widerruf und Urfehde des Klägers sowie "Urgicht" (Geständnis) der Anna Strentz, geborene Bosch, Frau des Klägers, in Caden bei Itzehoe über begangene Diebstähle aus der Zeit 1638-1639; Vorakten des Prozesses, einer "Diffamationsklage" und einer Rekonventionsklage vor dem Obergericht, mit zahlreichen Ladungen des auswärts sich aufhaltenden Klägers und Subssidialschreiben u.a. an den Amtsmann von Steinburg sowie ein Sühnbrief und Dekrete des dänischen Königs über die Kassation aller Prozesse zwischen den Parteien und über die Zurückverweisung des Streits an Gerichte in Hamburg, auch Aktenstücke aus einem Prozess um die strittigen Fragen und das "privilegium de non evocando" vor dem Reichskammergericht aus der Zeit 1641-1654; Aktenstücke aus dem Streit der Beklagten mit Vincent Garmers und seiner Frau Barbara, geborene Grote, sowie des Vincent Garmers mit Jacob von Stypmann, Professor der Universität Greifswald, u.a. wegen eines "libellus famosus" (Schmähschrift) aus der Zeit 1642-1654; "testamentum nuncupativum" (mündliches Testament) des Klägers von 1655; Leichengedicht von 1657 für Albert Gottlieb Meurer, Sohn des Dr. Johann Christoph Meurer, Syndicus der Stadt Hamburg; Kommissionsbericht von 1654 des Heinrich Bessel, Kanzler des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg in Harburg, und des Dr. Lorenz Langermann, Dekan des Domkapitels in Hamburg, enthaltend zahlreiche Zeugenaussagen; Schadensrechnung des Klägers; Urteil der Juristen-Fakultät der Universität Helmstedt von 1643 und Gutachten der Juristen-Fakultät der Universität Straßburg von 1656.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11349 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ