Es stehn zwei draussen vor der Tür
Vollständigen Titel anzeigen
O-4393
Art der Musikalie: Lied
2.1.1.13. Pommersches Volksliedarchiv
Pommersches Volksliedarchiv >> 21. Kindertaenze >> 21.11. Es stehen zwei vor der Tür
[1927-12-15/1927-12-15]
Strophe: Es stehn zwei draussen vor der Tür die noch so einsam wandern, macht auf, macht auf, die Gartentür, wie haben noch was zu suchen. Es ist mein Freund den liebt ich sehr, den ich so herzlich liebe, komm, reich mir mal die rechte Hand, die linke auch zum Unterpfand, die linke auch zum Unterpfand, denn gestern war ein Feiertag, den wolln wir heut noch feiern, denn gestern war ein Feiertag, den wolln wir heut noch feiern.
Gattung: Kindertänze
Gattung: Kindertänze
Frl. E. Mademann, Bankdirektor Dr. Schulz
Köslin
Kreis Köslin
Sonstiges
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ
Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International