Kaiser Maximilian I. setzt den Grafen Joachim zu Zollern als Lehensträger des Grafen Christoph Friedrich von Zollern, an den nach dem Tod seines Vaters Franz Wolfgang die gewöhnliche Steuer der Stadt Reutlingen im jährlichen Betrag von 275 rhein. fl. gefallen ist, ein.: Friedrich III., Herzog zu Sachsen, des Hl. Römischen Reichs Erzmarschall und Kurfürst, gibt seine Einwilligung zu der Belehnung des Grafen Eitel Friedrich zu Zollern mit der Stadtsteuer der Stadt Reutlingen (auf Widerlösung für 5000 rhein. fl.) duch König Maximilian. (Die Urkunde König Maximilians vom 6. Dezember 1506 ist wörtlich inseriert.)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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