Mainz, 1626.05.26. (Richter Pfaff). Johann Wendel Nebel, hinterlassener Sohn Philipp Nebels, als Besitzer und Inhaber "des bortt- undt holtzmark ahm Rhein bey dem Saltzstein gelegen", so sein Vater besessen und ihm auf seine Person von Kf. Johann Schweickard auf sechs Jahre verliehen gewesen, verkauft, für sich und seine Geschwister Hans Philipp und Spes (in Beisein ihres Mannes Hans Peter Götz und der Vormünder sämtlicher Kinder, Johann Zeitregen und Sebastian Steiner), Herrn Wenzel Simonis, B. und Handelsmann, u.s.Fr. Elisabeth diese Holzmark für 225 Rtl., davon 75 Rtl. zur nächsten Frankfurter Herbstmesse den genannten Vormündern und Hans Peter Götzen Hausfrau; die Käufer haben dann keine Forderung mehr "wegen der Überbesserung des gebauten Häusleins und Befriedigung des Platzes" gegenüber dem neuen Inhaber des Bortplatzes. Z.: Hans Wilhelm Buchener und Simon Kraus. Zustimmung des Kämmerers (Anton Walbott v. Bassenheim).

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