Erb- und schuldrechtliche Fragen, Leibzucht. Die Klägerin hatte ihren Ehemann und die beiden Söhne Johann und Wilhelm überlebt. Um die Frage, ob die hier als Erben Bezeichneten als nächste Verwandte der väterlichen Linie oder aber andere die Erben der Palantschen Güter seien, wurde vor der jül.-berg. Hofkanzlei gestritten. Ferner wurde an der Hofkanzlei darum gestritten, ob die Klägerin auf alle Güter Leibzuchtsansprüche geltend machen konnte und ob sie, weil sie vor Antritt der Leibzucht den - noch nicht feststehenden - Erben kein Inventar der Güter übermittelt hatte, die Leibzucht verwirkt habe. Schließlich wurde an der Hofkanzlei darum gestritten, ob für Schuldbriefe, die Ehemann und Söhne der Klägerin gezeichnet hatten, die Erben als Besitzer der dafür verschriebenen Ländereien oder die Klägerin als Leibzüchterin aufzukommen hatten. Die Klägerin wendet sich mit der Klage, durch die vielfältigen Ansprüche und teilweise erfolgende Immissionen werde ihre Leibzucht zunehmend eingeschränkt, an das RKG. Sie sieht das RKG als zuständige Instanz, weil ihre Gegner unter verschiedenen Herrschaften leben. Die Beklagten bestreiten, daß ein einheitlicher, sie alle umfassender Streitgegenstand vorliegt. Die Gruppe der Erben verlangt Rückverweisung an die Hofkanzlei, die Kreditoren fordern Begleichung ihrer Forderungen bzw. die Auseinandersetzung im jeweils eigenen Fall. Vgl. auch RKG 2054 (G 652/2100), 2191 (G 982/3239), 4296 (P 71/116), 4299 (P 73/118), 4300 (P 74/119), 4301 (P 75/120), 4302 (P 76/121).
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Erb- und schuldrechtliche Fragen, Leibzucht. Die Klägerin hatte ihren Ehemann und die beiden Söhne Johann und Wilhelm überlebt. Um die Frage, ob die hier als Erben Bezeichneten als nächste Verwandte der väterlichen Linie oder aber andere die Erben der Palantschen Güter seien, wurde vor der jül.-berg. Hofkanzlei gestritten. Ferner wurde an der Hofkanzlei darum gestritten, ob die Klägerin auf alle Güter Leibzuchtsansprüche geltend machen konnte und ob sie, weil sie vor Antritt der Leibzucht den - noch nicht feststehenden - Erben kein Inventar der Güter übermittelt hatte, die Leibzucht verwirkt habe. Schließlich wurde an der Hofkanzlei darum gestritten, ob für Schuldbriefe, die Ehemann und Söhne der Klägerin gezeichnet hatten, die Erben als Besitzer der dafür verschriebenen Ländereien oder die Klägerin als Leibzüchterin aufzukommen hatten. Die Klägerin wendet sich mit der Klage, durch die vielfältigen Ansprüche und teilweise erfolgende Immissionen werde ihre Leibzucht zunehmend eingeschränkt, an das RKG. Sie sieht das RKG als zuständige Instanz, weil ihre Gegner unter verschiedenen Herrschaften leben. Die Beklagten bestreiten, daß ein einheitlicher, sie alle umfassender Streitgegenstand vorliegt. Die Gruppe der Erben verlangt Rückverweisung an die Hofkanzlei, die Kreditoren fordern Begleichung ihrer Forderungen bzw. die Auseinandersetzung im jeweils eigenen Fall. Vgl. auch RKG 2054 (G 652/2100), 2191 (G 982/3239), 4296 (P 71/116), 4299 (P 73/118), 4300 (P 74/119), 4301 (P 75/120), 4302 (P 76/121).
AA 0627, 4298 - -
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VII: P-R
Reichskammergericht, Teil VII: P-R >> 1. Buchstabe P
(1608 - 1619)
Enthaeltvermerke: Kläger: Anna von Gertzen, Witwe des Johann von Palant, Herr zu Berg, Bettendorf und Weisweiler; seit 1611 als deren Erben Johann von Binsfeld zu Binsfeld, Amtmann zu Nideggen; Johann von Gymnich, Herr zu Vischel; Daem von Harff, Herr zu Dreiborn; Adam von Gymnich, Herr zu Kettenheim Beklagter: Palantsche Kreditoren und Erben des Wilhelm von Palant, nämlich Adolph von dem Bongart, Komtur der Ballei Koblenz; Wilhelm von dem Bongart, Herr zu Heiden und Blijt, Amtmann zu Heinsberg; Christoph von Rolshausen, Herr zu Türnich; die Brüder Wilhelm und Werner Quadt zu Buschfeld, kurkölnische Kämmerer; Martina von Rossum, Witwe des Schellart von Obbendorf, Frau zu Gürzenich und Harff; samt ihrer Tochter Maria Schellart von Obbendorf und deren Ehemann Wilhelm von Harff zu Alsdorf; Werner von Widdendorf zu Boisdorf wegen seiner minderjährigen Kinder aus der Ehe mit Caecilia von dem Bongart; Wilhelm von Hatzfeldt zu Wildenburg und Weisweiler; Hartard von Palant zu Dalenbroek; Petrus Simonius Ritz, Kurtrierer und jülichscher Geh. Rat, und Johann zum Pütz, beide Lic.; Conrad von Boenen zum Berg; Agnes Linzenich zu Dürboslar, Witwe des Ludwig Scheiffart von Merode; NN von Bourscheidt zu Oberbüllesheim; Johann Vercken und Christian Herper, beide in Aachen; Catharina Schopen, die Witwe des Hans Meuthen zu Nothberg, Waldgreve des Nothberger Waldes (Amt Wilhelmstein, Fürstentum Jülich); Johann und Adolf Gracht zu Lammersdorf; Robert Koch zu Freialdenhoven; Adolf Staudt (Stuten) zu Embken; als Vormünder der Kinder des Marsilius von Palant aus 2. Ehe: Hartard von Palant, Marsilius von Palant, Gotthard von Harff Prokuratoren (Kl.): Dr. Sigismund Haffner [1602] 1608, [1611] 1614 Prokuratoren (Bekl.): für die Witwe des Hans Meuthen: Lic. Antonius Streitt 1608 ? für Ritz: Dr. And. Pfeffer [1605] 1608 ? für Wilhelm von Hatzfeldt: Lic. Antonius Streitt [1602] 1608 ? für Johann Vercken: Dr. Sebastian Wolff [1604] 1608 ? für die Erben: Dr. Andreas Pfeffer 1608 ? Dr. Johann Konrad Lasser [1611] 1611 ? für Adolf Staudt und Adolf und Johann Gracht zu Lammersdorf: Dr. Johann Konrad Lasser 1609 ? für Hartard von Palant: Dr. Walter Aach [1610] 1610 ? für Wilhelm von dem Bongart, Vormund: Dr. Johann Konrad Lasser 1611 ? für Martina von Rossum, Witwe des Adam Schellart von Obbendorf: Dr. Johann Konrad Lasser [1613] 1614 Prozeßart: Citationis et simplicis querelae Instanzen: RKG (1608 - 1619) Beweismittel: Jahrschuldverschreibung über 90 Goldgulden des Johann von Palant an die Witwe des Dr. med. Heinrich Stapedien für 1500 Goldgulden von 1588 (Q 7). Beglaubigung einer Schuldverschreibung des Wilhelm von Palant von 1594 über 3000 Goldgulden durch Anna von Gertzen von 1600 (Q 18). Abrechnung über auf eine Summe von 2000 Talern erhaltene Gelder von 1591 - 1604 (Q 37). Beschreibung: 6 cm, 142 Bl., lose; Q 1 - 40, es fehlen Q 15, 16, 33, 2 Beilagen. Protokoll fehlt. Lit.: Joseph Strange, Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter, Bd. 1, Köln 1864, S. 30 - 34.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:30 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil VII: P-R (Bestand)
- 1. Buchstabe P (Gliederung)