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Verordnung: Beamte, die in Abgang geratene Gefälle wieder gangbar machen, sollen diese Erträge zwei Jahre selbst erhalten
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.1 Landeshaushalt, Verdingungswesen, allgemeine Vorschriften
Darmstadt, 1709 Juli 11
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 3-4
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