Henricus Romer, Scholaster zu St. Martini, Siegler des Hofs und Generalvikar Bischof Johanns, Herzogs in Bayern und Pfalzgrafen bei Rhein, bekundet, daß Bernhardus Kelle, Propst zu St. Aegidii, und Johannes Bysscopinck, Pleban zu St. Servatii in Münster, Testamentsvollstrecker des verstorbenen Swederus Bisschopinck, ebenfalls Pfarrers zu St. Servatii auf Grund seines Testaments und zu seinem und seiner Verwandten Seelenheil zu Ehren des Allmächtigen Gottes, der Jungfrau Maria, des hl. Martinus ep. und aller Heiligen am Altare SS. Martini ep. et Margarete virg. in der Kirche S. Servatii, der bisher von einem Rektor oder Benefiziaten verwaltet wurde, ein zweites Benefizium gestiftet haben. Sie schenken dazu Renten in Höhe von 20 Goldgulden (10 Gg. von der Witwe Rotgeri Fabri ferrarii, 7 Gg. von Hinricus Drolshagen, 3 Gg. von der Witwe und den Erben des münsterschen Bürgers Johannes Bisspinck). Der erste Besitzer soll der Priester Theodericus Bispinck sein. Nach dessen Tode soll der Bürger Hinricus Bispinck einen anderen Priester präsentieren dürfen. Nach dem Tode Heinrichs fällt das Präsentationsrecht an den jeweiligen Pfarrer zu St. Servatii, der auch die Investitur besitzt. Der Besitzer der Pfründe soll ein Weltpriester sein oder sich innerhalb eines Jahres zum Priester qualifizieren. Der erste Rektor am Altar soll für die Zurverfügungstellung von gottesdienstlichen Geräten eine Entschädigung erhalten. Residenz ist vorgeschrieben. Sonst muß dem Vertreter eine Zuwendung zuteil werden. Der Generalvikar bestätigt die vom Pastor gebilligte Stiftung. Beide siegeln. Zeugen: Dominus Johannes de Stetem, presbyter Paderbornensis diocesis, Johannes Odinck, clericus Monasteriensis. die Jovis octava mensis Februarii