Allgemeine Anforderungen für die Polizei, erlassen insbesondere von der Landesregierung, Abteilung II - Kommandeur der Schutzpolizei -, vom Inspekteur der Ordnungspolizei in Weimar (als Höherer SS- und Polizeiführer im Wehrkreis IX) und des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern