Anspruch auf korrekte Prozeßführung, auf Aufhebung der von den Appellaten durchgeführten Schließung des Lokals des Appellanten und auf Schadenersatz. Einer der Appellaten soll im Gericht von Johann Hensch am 1. Juli 1521 in Johanns Prozeß gegen Altgen von Lohn (Loene) aus Düren vor den Appellaten geschmäht und beleidigt worden sein. Die Appellaten hätten sich dann an Meier und Schöffen von Aachen gewandt, die gegen Hensch ein Urteil fällten. Hensch beanstandet, dies sei kein förmlicher und ordentlicher Prozeß, sondern „pure nichtigkeit“ gewesen. Es sei auch nicht rechtens, daß die Appellaten als Betroffene das Urteil selbst vollstreckten. Nach vorübergehender Festnahme hatte Hensch Düren verlassen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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