Anspruch auf korrekte Prozeßführung, auf Aufhebung der von den Appellaten durchgeführten Schließung des Lokals des Appellanten und auf Schadenersatz. Einer der Appellaten soll im Gericht von Johann Hensch am 1. Juli 1521 in Johanns Prozeß gegen Altgen von Lohn (Loene) aus Düren vor den Appellaten geschmäht und beleidigt worden sein. Die Appellaten hätten sich dann an Meier und Schöffen von Aachen gewandt, die gegen Hensch ein Urteil fällten. Hensch beanstandet, dies sei kein förmlicher und ordentlicher Prozeß, sondern „pure nichtigkeit“ gewesen. Es sei auch nicht rechtens, daß die Appellaten als Betroffene das Urteil selbst vollstreckten. Nach vorübergehender Festnahme hatte Hensch Düren verlassen.
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Anspruch auf korrekte Prozeßführung, auf Aufhebung der von den Appellaten durchgeführten Schließung des Lokals des Appellanten und auf Schadenersatz. Einer der Appellaten soll im Gericht von Johann Hensch am 1. Juli 1521 in Johanns Prozeß gegen Altgen von Lohn (Loene) aus Düren vor den Appellaten geschmäht und beleidigt worden sein. Die Appellaten hätten sich dann an Meier und Schöffen von Aachen gewandt, die gegen Hensch ein Urteil fällten. Hensch beanstandet, dies sei kein förmlicher und ordentlicher Prozeß, sondern „pure nichtigkeit“ gewesen. Es sei auch nicht rechtens, daß die Appellaten als Betroffene das Urteil selbst vollstreckten. Nach vorübergehender Festnahme hatte Hensch Düren verlassen.
AA 0627, 2507 - H 1001/3225
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1523 - 1530 (1521 - 1530)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Hensch (Hentsch), Wirt, Düren, (Bekl.) Beklagter: Schultheiß und Schöffen des Gerichts Düren, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Konrad Swaebach 1523 - Dr. Christoph Hoss 1523 - Dr. Nikolaus Zehner 1523 - Dr. Jakob Kreele 1523 - Dr. Friedrich Rebstock 1523 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Heinrich Rostock 1523 - Dr. Caspar Mart 1523 - Dr. Johann Drach 1523 - Dr. Johann Lump 1523 - Dr. Nikolaus Swabach 1523 - Dr. Franziscus Frosch 1523 - Dr. Christoph Hoss 1530 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Meier und Schöffen des königlichen Stuhls zu Aachen 1523 - 2. RKG 1523 - 1530 (1521 - 1530) Beweismittel: Vorakten (Q 7). Akten des Prozesses Altgen von Lohn ./. Johann Hensch vor Schultheiß und Schöffen von Düren (Q 8). Designatio expensarum (91 - 93). Beschreibung: 4 cm, 93 Bl., lose; Q 1 - 29, Q 23* nicht quadranguliert am Ende. Lit.: Lothar Müller-Westphal, Wappen und Genealogien Dürener Familien, S. 441 und 550.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:22 MESZ