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Graf Eberhard v. Eppstein-Königstein bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen Graf Philipp v. Solms und der Stadt Frankfurt wie folgt entschi...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
1518 November 18
Ausf., Perg., drei anh. Sg. jeweils besch.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Donnerstag nach Bicii, 1518
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Eberhard v. Eppstein-Königstein bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen Graf Philipp v. Solms und der Stadt Frankfurt wie folgt entschieden habe: Graf Philipp behält den Dinghof zu Soden, Frankfurt aber die höhere und niedere Gerichtsbarkeit im Dorf. Die vom solmsischen Gericht über Philipp Wygel verhängte Strafe wird auf 10 Gulden ermäßigt. Die Stadt darf in Soden nach Belieben Schläge errichten. Die Gemeinden Rödelheim und Hausen werden mit ihrem Viehtrieb auf die Gemarkungen beschränkt u. a.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Parteien
Vermerke (Urkunde): Literatur: Regest: Battenberg, Eppsteiner Urkunden Nr. 356