König Rudolf bestellt die Brüder Raban und Gerung von Helmstatt ("discreti et strenui milites") zu Kastellanen der Burg Wimpfen und verpfändet ihnen für dieses Dienstlehen zwei Teile des Gerichts zu Helmstadt um 40 Mark Silber (lat.). Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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