Kameralamt Großbottwar (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 52
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1805-1925 (Va ab 1698)
Vorbemerkung: Das Kameralamt Großbottwar bestand von 1807 - 1922. Bis 1810 trug es die Bezeichnung "Kameralverwaltung Oberstenfeld zu Großbottwar." Gemäß Verfügung vom 22. März 1837 (Reg. Blatt 1837, S. 148 ff) übernahm das Kameralamt Großbottwar vom aufgelösten Kameralamt Marbach folgende Orte und Weiler: Marbach mit Siegelhausen, Affalterbach mit Wolfsölden und Steinächle, Burgstall, Erbstetten, Erdmannhausen mit der Bugmühle, Höpfigheim mit der Beutenmühle, Kirchberg an der Murr mit Frühmeßhof, Hunzelhof und Wüstenbach, Murr, Pleidelsheim, Rielingshausen mit Hinterbirkenhof, Steinheim an der Murr mit Lehrhof und Vorderbirkenhof, Gollenhof und Heidenhof, sowie Hofkammerort Weiler zum Stein. Vom Kameralamt Backnang kam noch der zum Oberamtsbezirk Marbach zählende Weiler Zwingelhausen hinzu. Gleichzeitig trat das Kameralamt Großbottwar an das Kameralamt Ludwigsburg folgende Orte ab: Beihingen, Benningen, Geisingen und Poppenweiler; an das Kameralamt Weinsberg den Ort Unterheinrieth mit Oberheinrieth und Vorhof; an das Kameralamt Bietigheim den Ort Schozach und die Hofkammerorte Ilsfeld mit Wüstenhausen, Kaltenwesten (Neckarwestheim) mit Liebenstein, Itzingerhof und Pfahlhof; an das Kameralamt Heilbronn die Orte Abstatt mit Happenbach, Vohenlohe und Wildeck, Untergruppenbach mit Obergruppenbach, Donnbronn und Stettenfels. Folgende Orte gehörten zum alten Kameralamt Großbottwar: Allmersbach, Auenstein, Beilstein, Gronau, Großbottwar, Hof und Lembach, Kleinbottwar, Mundelsheim, Nassach, Oberstenfeld, Ottmarsheim, Schmiedhausen, Sinzenburg, Winzerhausen, außerdem noch die Weiler Etzlenswenden, Farnersberg, Stocksberg, Prevorst, Kurzach, Lichtenberg. Der Kameralamtsbezirk umfaßte also am 1.7.1837 nach erfolgter Übernahme und Abgabe der obengenannten Orte den gesamten damaligen Oberamtsbezirk Marbach. In dem Bestand des Kameralamts Großbottwar finden sich vereinzelt Akten der aufgelösten und benachbarten Kameralämter Höpfigheim, Steinheim und Marbach, soweit es sich um geschlossene Vorgänge handelt, die über die Zeit des Wechsels hinausgingen, so daß eine Trennung zweckmäßigerweise unterblieb. Der Bestand umfaßt 541 Büschel = 4.70 lfd. m.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
554 Büschel (6,0 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ