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Vor dem Gericht Nörvenich quittieren die Vertreter des Dorfes (Christian Otten, Gobel Greiß, Jakob Schmitt, Nold Schmitt, Wilh. Esser und Hupert Schroder) dem Johann von Harff über 225 Taler als Kaufpreis für einen Graben am Mühlenweg, den sie an Johann mit Zustimmung des Erbschenken Johanns von Vlatten, des Vogts Hermann v. Rittersbach und des Otto von Merode gen. Scheifart, Herrn zu Neweradt, verkauft haben. Original Pergament mit Schöffensiegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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