Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Landgraf Philipp II. von Hessen-Rheinfels befiehlt allen Ober- und Unter-Amtleuten, Kellern, Schultheißen, Bürgermeistern, Rat und Gemeinden in Sc...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
1569 August 25
Hessen-Rheinfels
Pergament, mit der Unterschrift Landgraf Philipps und zwei angehängten Siegeln
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp II. von Hessen-Rheinfels befiehlt allen Ober- und Unter-Amtleuten, Kellern, Schultheißen, Bürgermeistern, Rat und Gemeinden in Schloss, Stadt und Amt Braubach und Rhens sowie dem Wartpfennig seines Anteils an den Zollgefällen zu Boppard und dem Zollschreiber seines Zolls zu St.Goar, im Falle seines Todes seiner Gemahlin Pfalzgräfin Anna Elisabeth von Wittums wegen zu huldigen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers. Keller, Wartpfennig, Schultheißen, Beamte, Bürgermeister, Räte, Bürger und alle Einwohner der Schlösser, Städte und Ämter sowie Zölle Braubach, Rhens, Boppard und St.Goar bekunden ihre Haftung für die 32.000 Gulden Wittumsgut der Landgräfin. - Siegelbitte an Friedrich von Stein, Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen. - Siegelankündigung des Friedrich v. Stein