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Landgraf Philipp II. von Hessen-Rheinfels befiehlt allen Ober- und Unter-Amtleuten, Kellern, Schultheißen, Bürgermeistern, Rat und Gemeinden in Sc...
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
1569 August 25
Hessen-Rheinfels
Pergament, mit der Unterschrift Landgraf Philipps und zwei angehängten Siegeln
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp II. von Hessen-Rheinfels befiehlt allen Ober- und Unter-Amtleuten, Kellern, Schultheißen, Bürgermeistern, Rat und Gemeinden in Schloss, Stadt und Amt Braubach und Rhens sowie dem Wartpfennig seines Anteils an den Zollgefällen zu Boppard und dem Zollschreiber seines Zolls zu St.Goar, im Falle seines Todes seiner Gemahlin Pfalzgräfin Anna Elisabeth von Wittums wegen zu huldigen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers. Keller, Wartpfennig, Schultheißen, Beamte, Bürgermeister, Räte, Bürger und alle Einwohner der Schlösser, Städte und Ämter sowie Zölle Braubach, Rhens, Boppard und St.Goar bekunden ihre Haftung für die 32.000 Gulden Wittumsgut der Landgräfin. - Siegelbitte an Friedrich von Stein, Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen. - Siegelankündigung des Friedrich v. Stein