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Bestätigung der Freiheit von Forderungen an das Gericht Seelheim durch die Schwestern von Radenhausen
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe S >> 4 Se-So >> 4.1 Seelheim (Gem. Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf), Gericht
1766 Oktober 02
Ausfertigung, Papier, 4 Siegel.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Schwestern des Franz Adalbert von Radenhausen bestätigen, dass sie bezüglich des fuldischen Lehens im Gericht Seelheim keine Forderungen haben.