Balthasar Schnider von Aldingen, Frauenwirt zu Stuttgart, daselbst gef., weil er vorzeiten, als er noch Frauenwirt in Speyer war - nach erfolgter Trennung von seiner jetzt in Aldingen wohnhaften Ehefrau - ein Mädchen, das allgemein noch als Kind angesehen wurde, ins Frauenhaus geführt hatte, auf Fürbitte jedoch freigel., schwört U. und gelobt, etwaige Ansprüche an die Herrschaft Württemberg oder einen ihrer Untertanen nur bei dem zuständigen Gericht geltend zu machen und dessen Entscheidung nur gemäß der von Gf. Eberhard erlassenen Ordnung anzufechten. Außerdem verpflichtet er sich mit einem Eid, innerhalb eines Monats Stuttgart zu verlassen und künftig nicht näher als bis auf 2 Meilen an die Stadt heranzukommen. Falls er sich jedoch wieder zu seiner Ehefrau begeben würde, soll ihm für die Zeit seines Zusammenlebens mit ihr das Betreten Stuttgarts erlaubt sein.