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1.) Eine dienstfreie Hufe; 2.) eine Hälfte arthaftiges Land; 3.) ein Vorling Wiesengras im (Suetbruche); 4.) zwei Stallstätten auf dem unteren Kir...
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
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1716 März 23
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Eine dienstfreie Hufe; 2.) eine Hälfte arthaftiges Land; 3.) ein Vorling Wiesengras im (Suetbruche); 4.) zwei Stallstätten auf dem unteren Kirchhof; 5.) eine Wart Wiesenwachs, die ungefähr drei Vorling umfasst, alles in Dorf und Feldmark zu Lenglern [Dorf im Flecken Bovenden, Lkr. Göttingen] als Erbmannlehen, das früher die Alborn zu Lenglern und zuletzt Georg Alborn zu Göttingen als Mannlehen gehabt haben. Nach dessen Tod war es an den plessischen Lehnknecht des Göttinger und Eichsfelder Bezirks, Johann Trinkhaus zu Bovenden, gekommen, dessen Sohn Heinrich, Pfarrer zu Datteroda, und dessen Nachkommen weiter damit belehnt worden sind. [Ehemals Lehen der von Plesse]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Wendel Trinkhaus
Belehnte/r: Johann Wendel Trinkhaus, Bürger und Schuhmacher zu Kassel, Sohn des verstorbenen Johann Wilhelm Trinkhaus