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Henne Ulner v. Dieburg d. A., seine Ehefrau Pauline und ihr Sohn Henne d. J. bekunden, dass ihr Vetter und Schwager Hartmann Ulner v. Dieburg, den...
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henne Ulner v. Dieburg d. A., seine Ehefrau Pauline und ihr Sohn Henne d. J. bekunden, dass ihr Vetter und Schwager Hartmann Ulner v. Dieburg, den Brief, den sie vormals innehatten, den der (verstorbene) Wilhelm und sein Bruder Ulner v. Dieburg Frau Hille Kolman und ihren Erben verschrieben hatten, der dann aber zur Hälfte ihm (Hartmann Ulner) und seinem Bruder zustand, zur Hälfte von ihnen gelöst habe. Sie bekunden, dass sie ihn ledig gesagt haben und die Urkunde in öffentliche (gemein) Hand geben werden
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, auch für Aussteller 2 und Aussteller 3
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 K 15 U 21 Bl. 9 - Abschrift 15. Jh.; in Perg. gebundenes Heft mit Urkundenabschrift, darüber Vermerk: diesen Brief habe ich gelöst von Henne Ulner und seiner Hausfrau